Promacon Dienstleistungen Newsletter August 2006, Thema: Kommunikation von Veränderungsprozessen


Der Spruch des Monats
„Gedacht heißt nicht immer
gesagt,
gesagt heißt nicht immer richtig
gehört,
gehört heißt nicht immer richtig verstanden,
verstanden heißt nicht immer einverstanden,
einverstanden heißt nicht immer angewendet,
angewendet heißt noch lange nicht beibehalten.“
 
Konrad Lorenz (1903-89), österreichischer Verhaltensforscher, 1973 Nobelpreis.

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates berücksichtigen!
Veränderungsmaßnahmen in Unternehmen sind oft von der Zustimmung der Mitarbeitervertretung abhängig. Es ist nicht nur unerlässlich, den gültigen Gesetzen Genüge zu tun. Eine frühzeitige Einbeziehung und Mitwirkung des Betriebsrates ist sicherlich auch der erfolgreichen Umsetzung solcher Projekte dienlich.
Zu den mitbestimmungspflichtigen Veränderungsmaßnahmen zählen z.B.:
  • Planung von Veränderungsmaßnahmen
  • Prozess-Ablaufoptimierungen
  • Reengineering-Projekten
  • Einführungen von Beurteilungs- und Anreizsystemen zur Mitarbeiterführung
  • Einführungen von IT-Systemen, die das Verhalten und die Leistung der Beschäftigten aufzeichnen
  • Veränderungen im Personalbestand
  • Qualifizierungsmaßnahmen
Nehmen Sie die Mitarbeitervertreter also rechtzeitig mit ins Boot und führen Sie einen offenen und fairen Dialog.

Das Bild des Monats
Ins Boot nehmen



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